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Wohnheim


Voraussetzungen für eine Wohnheim Aufnahme PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Hubert Frömel   
Donnerstag, den 31. Juli 2008 um 09:02 Uhr
Notwendig sind die Beendigung der Schulpflicht, sowie eine Kostenübernahme-Erklärung. Diese wird in der Regel durch den zuständigen, überörtlichen Sozialhilfeträger ausgestellt.
Bei evtl. notwendigen Verhandlungen mit den Sozialhilfeverwaltungen geben die Mitarbeiter des Caritas-Wohnheims St.-Franziskus gern Hilfestellung.

  • Probewohnen wird angeboten.
  • Verhinderungspflege ist nach Absprache möglich.

Nicht aufgenommen werden können Personen
  • mit psychischen Erkrankungen
  • mit massiven Selbst- und Fremdagressionen
  • mit Drogen- und Suchtproblematik

Das Caritas-Wohnheim ist eine anerkannte Zivildienststelle.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Januar 2009 um 14:53 Uhr