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Geschrieben von: Hubert Frömel
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Donnerstag, den 31. Juli 2008 um 09:02 Uhr |
Notwendig sind die Beendigung der Schulpflicht, sowie eine Kostenübernahme-Erklärung. Diese wird in der Regel durch den zuständigen, überörtlichen Sozialhilfeträger ausgestellt. Bei evtl. notwendigen Verhandlungen mit den Sozialhilfeverwaltungen geben die Mitarbeiter des Caritas-Wohnheims St.-Franziskus gern Hilfestellung.
- Probewohnen wird angeboten.
- Verhinderungspflege ist nach Absprache möglich.
Nicht aufgenommen werden können Personen
- mit psychischen Erkrankungen
- mit massiven Selbst- und Fremdagressionen
- mit Drogen- und Suchtproblematik
Das Caritas-Wohnheim ist eine anerkannte Zivildienststelle. |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Januar 2009 um 14:53 Uhr |