
| Voraussetzungen für eine Wohnheim Aufnahme |
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| Geschrieben von: Hubert Frömel | |
| Donnerstag, den 31. Juli 2008 um 09:02 Uhr | |
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Notwendig sind die Beendigung der Schulpflicht, sowie eine Kostenübernahme-Erklärung. Diese wird in der Regel durch den zuständigen, überörtlichen Sozialhilfeträger ausgestellt. Bei evtl. notwendigen Verhandlungen mit den Sozialhilfeverwaltungen geben die Mitarbeiter des Caritas-Wohnheims St.-Franziskus gern Hilfestellung.
Nicht aufgenommen werden können Personen
Das Caritas-Wohnheim ist eine anerkannte Zivildienststelle.
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Januar 2009 um 14:53 Uhr |